Wer heute Geld für ein gemeinnütziges Anliegen ausgeben will, kann dieses Geld entweder einer bestehenden Organisation überweisen oder die aufwändige Prozedur einer Stiftungsgründung durchlaufen. Im ersten Fall kommt die Spende einem streng definierten Zweck zu, der den Spendenden eventuell nicht gänzlich entspricht. Im zweiten Fall kann der beträchtliche Umfang der juristischen und administrativen Vorbereitungen zur Gründung einer steuerbefreiten Stiftung die Spendenden abschrecken oder so lange dauern, dass die ursprünglich für einen gemeinnützigen Zweck vorgesehenen Gelder nicht mehr verfügbar sind.
Die Dachstiftung Corymbo offeriert einen dritten Weg: Der breit definierte Zweckartikel der Stiftung erlaubt es, unter einem administrativen Dach verschiedenste gemeinnützige Fonds in den Bereichen Sozialwesen, Gesundheit, Bildung, Umwelt Kultur, Künste und Wissenschaften und Bildung zu versammeln. Die Zweckbestimmungen der individuellen Fonds entsprechen genau den Wünschen der Donator/innen, und der grosse und zeitintensive Aufwand für Gründung und Betrieb einer eigenen Stiftung wird vermieden.
Die Stiftung verfolgt mit der Vereinfachung des Aufwandes für Donator/innen auch das Ziel, die allgemeine Bereitschaft zu Spenden zu fördern und das Volumen an gemeinnützigen Geldern zu vergrössern. Dies ist besonders in Zeiten knapper öffentlicher Finanzen für unsere Zivilgesellschaft von grösster Bedeutung.
Der Zweckartikel der Stiftungsurkunde (Satzungen) ist breit abgefasst, um der Gemeinschaft von Donatorinnen und Donatoren möglichst viele gemeinnützige Tätigkeiten zu ermöglichen:
1.
Die Stiftung ist gemeinnützig und unterstützt soziale, ökologische und kulturelle Projekte. Zur Erfüllung dieses Zweckes kann der Stiftungsrat unterschiedliche Teilziele fördern, insbesondere:
• In sozialer Hinsicht: Die Sicherung der Menschenrechte und die Förderung des friedlichen Zusammenlebens und der Gesundheit sowie der Solidarität unter den Menschen, insbesondere durch Hilfeleistung an Bedürftige und Benachteiligte und Institutionen mit entsprechenden Zwecken.
• In ökologischer Hinsicht: Die Erhaltung natürlicher Landschaften, der biologischen Vielfalt, die Unterstützung von Massnahmen und Verbesserungen im Naturschutz allgemein sowie im nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen durch geeignete Schutzprogramme, Forschung und Information.
• In kultureller Hinsicht: Die Förderung der kulturellen Vielfalt sowie der Bildung und des Wissens in der Gesellschaft insbesondere durch die Förderung von Ausbildung und Projekten in Kunst und Wissenschaft und deren Umsetzung, Vermittlung und Verbreitung.
2.
Die Stiftung fördert die Vermittlung von Schenkungen an gemeinnützige Werke und bedürftige Personen durch die Bereitstellung von Information über Projekte und durch die Begleitung von Projekten.
Der letzte Punkt des Zweckartikels wird heute in erster Linie realisiert, indem verschiedene Personen durch Zustiftungen einen Fonds innerhalb der Stiftung angelegt haben, über dessen Verwendung sie in der Folge selbst bestimmen. Diese Donator/innen erhalten die jeweils aktuelle Information über die Gesuche, welche in ihrem Interessenbereich der Stiftung unterbreitet werden.
Die Dachstiftung Corymbo offeriert einen dritten Weg: Der breit definierte Zweckartikel der Stiftung erlaubt es, unter einem administrativen Dach verschiedenste gemeinnützige Fonds in den Bereichen Sozialwesen, Gesundheit, Bildung, Umwelt Kultur, Künste und Wissenschaften und Bildung zu versammeln. Die Zweckbestimmungen der individuellen Fonds entsprechen genau den Wünschen der Donator/innen, und der grosse und zeitintensive Aufwand für Gründung und Betrieb einer eigenen Stiftung wird vermieden.
Die Stiftung verfolgt mit der Vereinfachung des Aufwandes für Donator/innen auch das Ziel, die allgemeine Bereitschaft zu Spenden zu fördern und das Volumen an gemeinnützigen Geldern zu vergrössern. Dies ist besonders in Zeiten knapper öffentlicher Finanzen für unsere Zivilgesellschaft von grösster Bedeutung.
Der Zweckartikel der Stiftungsurkunde (Satzungen) ist breit abgefasst, um der Gemeinschaft von Donatorinnen und Donatoren möglichst viele gemeinnützige Tätigkeiten zu ermöglichen:
1.
Die Stiftung ist gemeinnützig und unterstützt soziale, ökologische und kulturelle Projekte. Zur Erfüllung dieses Zweckes kann der Stiftungsrat unterschiedliche Teilziele fördern, insbesondere:
• In sozialer Hinsicht: Die Sicherung der Menschenrechte und die Förderung des friedlichen Zusammenlebens und der Gesundheit sowie der Solidarität unter den Menschen, insbesondere durch Hilfeleistung an Bedürftige und Benachteiligte und Institutionen mit entsprechenden Zwecken.
• In ökologischer Hinsicht: Die Erhaltung natürlicher Landschaften, der biologischen Vielfalt, die Unterstützung von Massnahmen und Verbesserungen im Naturschutz allgemein sowie im nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen durch geeignete Schutzprogramme, Forschung und Information.
• In kultureller Hinsicht: Die Förderung der kulturellen Vielfalt sowie der Bildung und des Wissens in der Gesellschaft insbesondere durch die Förderung von Ausbildung und Projekten in Kunst und Wissenschaft und deren Umsetzung, Vermittlung und Verbreitung.
2.
Die Stiftung fördert die Vermittlung von Schenkungen an gemeinnützige Werke und bedürftige Personen durch die Bereitstellung von Information über Projekte und durch die Begleitung von Projekten.
Der letzte Punkt des Zweckartikels wird heute in erster Linie realisiert, indem verschiedene Personen durch Zustiftungen einen Fonds innerhalb der Stiftung angelegt haben, über dessen Verwendung sie in der Folge selbst bestimmen. Diese Donator/innen erhalten die jeweils aktuelle Information über die Gesuche, welche in ihrem Interessenbereich der Stiftung unterbreitet werden.



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