Zusammenarbeit mit der Stiftung

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Die Dachstiftung Corymbo bietet Donator/innen, die einen Fonds eröffnet haben, folgende Unterstützung und Formen der Zusammenarbeit an:

• Beratung: Wer noch nicht genau weiss, welchem Zweck der persönliche Fonds dient, bzw. welche Projekte der Fonds in welcher Form unterstützen und fördern soll, kann sich von der Stiftung Corymbo beraten lassen.

• Prüfung und Evaluation von Projekten: Die Stiftung Corymbo prüft jedes eingegangene Gesuch oder die von den Donator/innen eingebrachte Projekte auf ihren Gemeinnützigkeitcharakter und die Übereinstimmung mit der Zweckbestimmung des entsprechenden Fonds.

• Projektvorschläge: Wenn ein Donator/eine Donatorin selber keine Projekte (aus)suchen will oder kann, übernimmt die Stiftung Corymbo diese Aufgabe und unterbreitet Vorschläge, die der Zweckbestimmung des entsprechenden Fonds entsprechen. 

• Mitarbeit im Stiftungsrat: Donator/innen, die in den Stiftungsrat gewählt werden, übernehmen die Aufgabe, an der Weiterentwicklung der Gesamtstiftung mitzuwirken und über die allgemeinen Mittel mitzubestimmen.

• Verwaltung und Administration: Die Stiftung Corymbo ist verantwortlich für die Verwaltung der Fonds. Sie führt alle notwendigen administrativen und organisatorischen Arbeiten im Zusammenhang mit der Fondsverwaltung sowie der Förder- und Unterstützungstätigkeit aus. In speziellen Fällen kann die Verwaltung eines komplexen Fonds delegiert werden.

• Kontakte zu anderen Donatorinnen und Donatoren: Die Stiftung lädt alle, die einen Fonds gegründet haben, gelegentlich zu Treffen ein, an welchen Erfahrungen ausgetauscht werden können.

Kosten, die den Fonds belastet werden:
Es versteht sich, dass für die oben umschriebenen Arbeiten auf der Seite der Stiftung Kosten anfallen. Diese werden entsprechend der Beanspruchung der Geschäftsstelle und der Finanzverwaltung wie folgt den einzelnen Fonds verrechnet: 

• Einmalige Kosten für die Ausarbeitung eines Schenkungsvertrages und die Errichtung eines individuellen Fonds: Fr. 5'000.-.

Die Beteiligung der einzelnen Donationen an den laufenden jährlichen Kosten der Stiftungsverwaltung beträgt Fr. 2'000.- abzüglich des anteilmässigen Zinsertrages.

• Für jede Auszahlung aus einem Fonds wird eine Transaktionskosten-Pauschale von 0,5%, mindestens aber Fr. 100.- verrechnet. Diese dient dazu, den Verwaltungsaufwand für die Beschaffung der notwendigen Unterschriften, für die Auszahlung, die Bankspesen und einen Anteil an die Revisionskosten zu decken.

• Bei Projekten, die auf Grund von Gesuchen an die Stiftung genehmigt werden, wird dazu noch ein Beitrag für die Gesuchsbehandlung von 2%, mindestens aber Fr. 400.- verrechnet. Damit wird ein Teil des Aufwandes für das Lesen und Beurteilen von Gesuchen, für allfällige kleine Nachbesserungen der Projekte und für die k
Kommunikation mit den Donator/innen abgedeckt. Die Stiftungsräte begutachten die Projekte unentgeltlich.

• Falls eine Projektbegleitung erwünscht ist, so wird diese vor Projektbeginn genauer spezifiziert und kostet je nach Aufwand, mindestens aber 3%. Für Gesuchsbehandlung und Projektbegleitung ist auch die Bezahlung einer jährlichen Pauschale möglich.

• Ist der Abschluss eines Leistungsvertrages mit einer Projektträgerschaft notwendig, so wird für Aushandeln und Abschliessen des Vertrages Fr. 1000.- verrechnet.

• Weitere zu vereinbarende Arbeiten wie Projektentwicklung und die Realisation von Projekten durch die Gemeinschafsstiftung Corymbo erfolgen nach Offertstellung pauschal oder für Fr. 125/h mit Kostendach. Beratungen an externe Interessierte werden zu Fr. 150.-/h verrechnet. 

• Es werden auch zweckbestimmte Zuwendungen ohne Gründung eines Fonds entgegen genommen. In diesem Falle entscheidet der Stiftungsrat über die Auswahl der Projekte und es werden pauschal 2% für die Bearbeitung der Gesuche/Projekte verrechnet.
 

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corymbus, die Blütendolde/L'ombelle

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