Die Struktur der Dachstiftung

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Die Stiftung Corymbo wurde am 22. Februar 2002 in Zürich gegründet, indem Frau Annette Ringier und Frau Susanna Züst der Stiftung ein Gründungskapital von zusammen Fr. 400'000.- zur Verfügung gestellt haben. Mit der von den beiden Stifterinnen unterzeichneten Gründungsurkunde sind die Satzungen der Stiftung in Kraft gesetzt worden. Im Jahre 2007 hat der Stiftungsrat ein neues Reglement beschlossen.

Die Stiftung Corymbo ist trotz ihrer innovativen Struktur in rechtlichen Hinsicht eine ganz konventionelle Stiftung. Das Besondere liegt darin, dass sie – mit ihrem breiten Stiftungszweck - fast alle gemeinnützigen Tätigkeiten unterstützen kann. Sie schliesst mit Donator/innen Schenkungsverträge ab, mit denen sie sich verpflichtet, das anvertraute Geld einem zweckbestimmten Fonds zuzuweisen und genau nach den Abmachungen im Schenkungsvertrag einzusetzen. Die Stiftung Corymbo wird von der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht regelmässig auf ihre Zweckerfüllung geprüft. 

Das Stiftungsvermögen besteht einerseits aus dem allgemeinen Vermögen, über das der Stiftungsrat alleine bestimmt, und anderseits aus dem besonderen Vermögen. Das besondere Vermögen umfasst Schenkungen oder Vermächtnisse, die einer speziellen Zweckbestimmung unterstehen. Deshalb werden diese Schenkungen in separaten Fonds unter eigenem Namen geführt. Sieht der entsprechende Schenkungsvertrag dies vor, benötigt jede Auszahlung aus diesen Fonds die Zustimmung der Schenkenden. Donator/innen können also auch nach erfolgter Schenkung noch entscheiden, welche Projekte genau berücksichtigt werden sollen. Das allgemeine Vermögen entsteht vorwiegend aus Vermögenserträgen und aus Schenkungen, bei denen die Projektauswahl dem Stiftungsrat überlassen wird. 

Der Stiftungsrat setzt sich aus Personen zusammen, die der Stiftung grössere Geldbeträge geschenkt haben oder die Stiftungstätigkeit durch kompetente Beratung fördern. Die Mitglieder des Stiftungsrates arbeiten unentgeltlich. 

Der Geschäftsführer ist für die Führung der Tagesgeschäfte, für die Beratung und die Information zuständig; er unterstützt die Schenkenden bei der Abwicklung von gemeinnützigen Projekten. Der Finanzverwalter betreut das Vermögen und führt die Buchhaltung. Die unabhängige und professionelle Revisionsstelle (Argo Consilium AG) prüft die Rechnungsführung und die Einhaltung der Statuten mit dem Stiftungszweck.

Die Gemeinschaftsstiftung Corymbo ist selbständig und unabhängig von anderen Institutionen. Sie ist Mitglied von SwissFoundations, dem Verein der Förderstiftungen in der Schweiz, von proFonds, der Arbeitsgemeinschaft gemeinnütziger Stiftungen in der Schweiz und Mitglied der Gesellschaft für ethische Fragen (GEF). 

Die Adresse der Stiftung finden Sie unter "Kontakt/Impressum"
 

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corymbus, die Blütendolde/L'ombelle

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