Warning: session_start() [function.session-start]: Cannot send session cache limiter - headers already sent (output started at /home/httpd/vhosts/corymbo.ch/httpdocs/405_gesuch_sozial.php:3) in /home/httpd/vhosts/corymbo.ch/httpdocs/050_page_vars.inc.php on line 8
Stiftung CORYMBO

Ressort Soziales, Gesundheit und Bildung




Die Stiftung Corymbo hat mit dem Corymbo-Jugend-Rechtshilfefonds seit anfangs 2010 die Möglichkeit, die professionelle Vertretung von Kindern und Jugendlichen in Gerichtsprozessen und anderen amtlichen Verfahren ganz oder teilweise zu finanzieren. Die Details dazu können erst nach einer Gesamtrevision dieser Website hier publiziert werden. Interessenten erhalten die für eine Gesuchstellung nötige Information mit Gesuchsformular per Mail zugestellt auf Anfrage an: stiftung(+at-Zeichen)corymbo.ch .
Diese Gesuche werden von einem unabhängigen Kuratorium beurteilt, das zur Zeit besteht aus: Prof. Dr. Remo Largo, Dr. Heinrich Nufer und Dr. Helen Wormser.




Für alle anderen Gesuche für soziale Projekte gelten die folgenden Kriterien:

Positive Kriterien:

• Das soziale System, das Gesundheits- oder Bildungswesen werden durch innovative Elemente ergänzt oder erweitert, bzw. das Projekt verspricht, unzulängliche Elemente der Systeme zu ersetzen.

• Das Projekt hat reale Aussicht, später von dauerhaften Trägern übernommen zu werden.

• Das Projekt spiegelt ein Menschenbild, das von Respekt, Mündigkeit und Selbstbestimmung geprägt ist.

• Das Projekt wird von namhaften Fachleuten empfohlen, die am Projekt nicht beteiligt sind.

• Beitrag für die anwaltschaftliche Unterstützung eines Kindes oder eines Jugendlichen. Diese Gesuche werden separat behandelt. Das Vorgehen für die Einreichung solcher Gesuche wird hier publiziert, sobald das Gesuchsformular verfügbar ist.


Ausschlusskriterien:

Individuelle Hilfeleistung auf Gesuch der zu begünstigenden Person (insbesondere auch Stipendien, Studienreisen, Schulgelder, Diplom- und Doktorarbeiten und ähnliche Ausbildungs-Beiträge).

• Förderung von bereits etablierten Institutionen und Projekte, für die auch in der breiten Öffentlichkeit Spenden gesammelt werden sowie Projekte von Missionswerken.

• Eine gesetzliche Aufgabe der öffentlichen Hand ist der Unterricht während der obligatorischen Schulzeit. Gesuche von Privatschulen werden deshalb nicht näher geprüft.

• Projekte der Entwicklungshilfe sind bis auf weiteres auf Afrika begrenzt.


Hinweis:
Die übergeordneten Kriterien (siehe „Voraussetzungen“) gelten auch im Ressort Soziales.