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Stiftung CORYMBO

Allgemeine Voraussetzungen für eine Gesuchstellung

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Die der Stiftung unterbreiteten Gesuche werden zuerst einer strengen Prüfung der Gemeinnützigkeit unterzogen. Dann wird evaluiert, ob ein Gesuch den Prioritäten des Stiftungsrates entspricht. Falls ein
Ausschluss-Kriterium (s. unten und/oder Liste Ihrer Sparte) auf Ihr Gesuch zutrifft, bitten wir Sie, von einer Gesuchstellung abzusehen. Beachten Sie bitte auch, dass die Stiftung Corymbo kein Sponsoring betreibt, sondern ausschliesslich gemeinnützige Leistungen erbringt.

Die Stiftung Corymbo empfiehlt den Donator/innen in erster Linie Projekte, die möglichst viele der folgenden Kriterien erfüllen:

• Die Stiftung Corymbo ist eine gesamtschweizerische Stiftung. Es werden deshalb nur Projekte von überregionaler, nationaler oder internationaler Bedeutung unterstützt. Lokale Projekte müssen richtungsweisende Modellfälle oder Pilotprojekte sein, wobei die überregionale Komponente, d.h. die Übertragbarkeit in andere Regionen Teil des Projektes sein muss.

• Die Stiftung Corymbo will zukunftsweisende Impulse setzen. Sie unterstützt vorzugsweise Projekte, die langfristige Wirksamkeit entfalten.

• Das Projekt sollte möglichst frühzeitig die hauptsächlich Betroffenen einbeziehen.

• Der Beitrag der Stiftung Corymbo sollte einen Anschub leisten und Schneeballeffekte erzeugen.

• Das Projekt sollte Angaben enthalten, wie der Erfolg nach Ablauf des Projektes verifiziert werden kann.

• Das Projekt kommt ohne Beitrag von Corymbo nicht zustande oder mit dem Beitrag von Corymbo kann ein wesentlicher Qualitätsgewinn erzielt werden.

• Antragsteller/innen sind qualifiziert, das Projekt zu realisieren und den Ansprüchen gerecht zu werden, die sie formulieren.

Ausschlusskriterien:
(haben je einzeln bei Gesuchen in allen Ressorts eine Ablehnung zur Folge):

• Beiträge an Privatpersonen oder wirtschaftliche Unternehmungen ohne genaue Spezifizierung der gemeinnützigen Leistung, welche diese erbringen. (Nicht in Betracht gezogen werden somit: Stipendien, Schuldentilgung etc.)

• Beiträge an Kosten für Erwerb, Bau, Umbau oder Renovation von Immobilien.

• Beiträge an Freizeitaktivitäten, insbesondere auch Sport, Spiel, Theater, Tanzen, Musizieren.

• Projekte, welche gesetzliche Aufgaben der öffentlichen Hand zum Gegenstand haben (z.B. Schulunterricht für die obligatorische Schulzeit).

Parteipolitische und religiöse Projekte oder Projekte von Kirchen oder anderen Organisationen, welche über die gleiche Buchhaltung kirchliche Tätigkeiten, insbesondere kultische oder missionarische Aktivitäten finanzieren.

• Beiträge an Kosten für die Veröffentlichung von Büchern, anderen Drucksachen und Websites können nur in Ausnahmefällen gewährt werden, nämlich nur im Zusammenhang mit einem Gesamtprojekt, das die Kriterien Corymbo-Projekte in hohem Masse erfüllt und von der Stiftung Corymbo möglichst von Anfang an begleitet worden ist.

Beachten Sie bitte auch die Kriterien der einzelnen Ressorts und die richtige Vorgehensweise (Taskleiste oben rechts).

Die Stiftung Corymbo vergibt den grösseren Teil der Beiträge nicht auf Grund von Gesuchen. Das heisst, dass nur ein kleiner Teil der eintreffenden Gesuche berücksichtigt werden kann und dass in der Regel nur Projekte unterstützt werden, deren Gesamtaufwand Fr. 100'000.- nicht übersteigt. Es hat deshalb keinen Sinn, Gesuche einzureichen, welche den publizierten Kriterien nur ungefähr entsprechen..