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Stiftung CORYMBO

Fragen aus der Sicht von Donator/innen

Wie wird ein neuer Fonds gegründet? Wie ist hier der Prozessablauf?

Wird der Stiftung eine Schenkung zur Bildung eines neuen Fonds gemacht, so geschieht dies mit einem Schenkungsvertrag zwischen der Stiftung und dem oder den Donator/innen. Der Fonds bildet einen in der Bilanz ausgewiesenen Teil des Stiftungsvermögens und wird im Schenkungsvertrag umschrieben. Wenn die Schenkung ein Barbetrag ist, so wird eine mündelsichere Anlage getätigt. Ist die Schenkung ein Wertpapier, so kann dieses einen Teil des Fonds bilden. In der Bilanz wird ein solches sehr konservativ bewertet. Werden Wertpapiere oder andere Werte mit unsicherem Geldwert geschenkt, so muss im Schenkungsvertrag eine spezielle Abmachung getroffen werden, die festlegt, wie die Schenkung anlagetechnisch behandelt wird.

Wer macht den Schenkungsvertrag? Eine Bank, ein Notar, die Stiftung?

Ausarbeiten des Schenkungsvertrages:
Der Schenkungsvertrag wird vom Geschäftsführer aufgrund von Gesprächen mit potentiellen Donator/innen entworfen, dann vom Rechtsberater der Stiftung, den Mitgliedern des Stiftungsrates und vom Finanzverwalter geprüft und schliesslich von Präsidentin und Vizepräsidentin unterzeichnet. Donator/innen können den Inhalt selbst beurteilen oder prüfen lassen. Letzteres war bei einem Fonds der Fall, der von einer Erbengemeinschaft gemeinsam errichtet worden ist aber normalerweise ist der Vertrag einfach und kann von der schenkenden Person selbst beurteilt werden.

Die Banken oder Treuhänder der Donator/innen sind bis jetzt nicht in die Errichtung der Schenkungen aktiv involviert worden. Dies ist aber möglich, wenn eine Bank oder ein Treuhänder Donator/innen vermitteln will oder wenn ein Donator dies wünscht.

Inkraftsetzung des Schenkungsvertrages
Eine öffentliche Beurkundung der Verträge zwischen Stiftung und Donator/in ist rechtlich nicht notwendig (ausser bei beurkundungspflichtigen Schenkungen von Liegenschaften). Falls dies von einem Donator gewünscht wird, kann aber ein Notar beigezogen werden.


Wo wird sich ein Fondsvermögen nach der Schenkung befinden? Erfolgt die Verwaltung über eine Bank, einen Treuhänder oder die Stiftung Corymbo?

Das Stiftungsvermögen, das sich aus den einzelnen Fondsvermögen zusammensetzt, besteht zur Zeit in Anlagen bei der Raiffeisenbank und bei der Zürcher Kantonalbank sowie um eine spezielle Wertschrift, die der Stiftung geschenkt worden ist und Bestandteil eines Fonds bildet.
Das Stiftungsvermögen wird von unserem Finanzverwalter, Herrn Walter Thierstein verwaltet, der die Transaktionen mit der Stiftungspräsidentin mit Doppelunterschrift ausführt und jeweils die für die Realisierung der Projekte notwendige Liquidität sicherstellt.
Separat verwaltete Fonds, beispielsweise vom Vermögensverwalter des Donators, sind ebenfalls möglich. Die Raiffeisen-Bank, bei der Corymbo ihre Wertschriften hat, bietet auch den Corymbo-Donatoren eine kostenlose Depotführung an.

Handelt es sich bei den Fondserrichtungskosten in Höhe von CHF 5000 um
einen Fixpreis oder ist dies ein Richtwert? Was wird genau von diesen Kosten abgedeckt?


Bei dieser Summe handelt es sich im Prinzip um einen Fixpreis. In besonderen Fällen könnte der Stiftungsrat eine andere Pauschale beschliessen, zum Beispiel dann, wenn mit einem Donationsvorgang mehrere Fonds eröffnet würden. Unsere Erfahrung zeigt, dass Donator/innen sich zuerst die Arbeitsweise der Stiftung persönlich erklären lassen, bevor sie einen Geldbetrag zahlen. Das heisst, dass mit der Errichtung eines Fonds immer ein erheblicher Aufwand verbunden ist.

Mit den CHF 5'000.- wird Verwaltungsaufwand der Stiftung abgedeckt, insbesondere:
Kontakte und Verhandlungen mit möglichen Donator/innen,
Ausarbeitung eines Schenkungsvertrages, der unter Umständen eine gewisse Komplexität aufweisen kann,
Einrichtung des Fonds mit allfälliger Wahl und Einsetzung des Fonds-Kuratoriums, Werbung für die Stiftung.
Ferner ist zu bedenken, dass nicht alle Verhandlungen zu einer Fonds-Errichtung führen; auch dieser Aufwand muss abgedeckt werden, denn die Stiftung verlangt keine Beraterhonorare von Interessenten, die nur vielleicht einen Fonds errichten.

Für weitere Auskünfte oder für ein persönliches Gespräch mit Personen, die in Betracht ziehen, einen Fonds zu eröffnen, der Finanzverwalter Walter Thierstein, der Geschäftsführer Dr. Christian Thomas oder unser Rechtsberater gerne zur Verfügung.