Gemeinnützigkeit und private Förderung des Gemeinwohls
Die Gemeinnützigkeit einer Stiftung im rechtlichen Sinne beinhaltet zwei Elemente: das subjektive Element der Uneigennützigkeit und das objektive Element des Allgemeininteresses.
Die Uneigennützigkeit besteht dann, wenn den Schenkenden kein persönlicher wirtschaftlicher Vorteil aus der Schenkung erwächst. Die Schenkungen werden altruistisch zum Wohle der Begünstigten respektive der Allgemeinheit gemacht. Selbsthilfe-Organisationen, die nur für die Bedürfnisse ihrer Mitglieder sorgen, sind nur dann gemeinnützig, wenn dadurch ein wesentlicher Nutzen für die Allgemeinheit resultiert (z.B. Selbsthilfeorganisationen von Behinderten, welche den Unterstützungsaufwand der Allgemeinheit vermindern).
Das Allgemeininteresse ist dann gewahrt, wenn die öffentliche Wohlfahrt zugunsten einer unbeschränkten Anzahl Dritter uneigennützig und möglichst auf Dauer gefördert oder unterstützt wird. Das einer gemeinnützigen Schenkung zu Grunde liegende Allgemeininteresse wird also um so besser erreicht, je breiter ihr für die Förderung und Unterstützung prädestiniertes Publikum gestreut ist. Schenkungen, bzw. Zahlungen an geschlossene Gruppen (Vereine) oder an Private (Einzelpersonen oder Firmen) können nur dann gemeinnützig sein, wenn in einem Leistungsvertrag (Projekt) eine konkrete Leistung zugunsten der Öffentlichkeit vereinbart wird. Allenfalls sind Zahlungen an Private auch möglich, wenn damit eine schwere soziale, vom Staat nicht abgedeckte Benachteiligung ausgeglichen wird.
Die Diskussion über die Arbeitsteilung zwischen Staat, Wirtschaft und dem gemeinnützigen Sektor – eine Diskussion so alt wie der Gemeinnützigkeitsgedanke selbst - gewinnt wieder an Aktualität und Intensität. Immer mehr Privatpersonen oder Firmen sind heute wieder bereit, Teile ihres Vermögens durch Stiftungen auf gezielte Weise in unsere Zivilgesellschaft einzubringen. Dies kann als Bestreben gesehen werden, die Gesellschaft flexibel und „unternehmerisch-gemeinnützig“ zu gestalten und zu modernisieren. Die Stiftung Corymbo sieht sich nicht nur als eine Verwaltung von Gefässen, sondern als verantwortungsvolle „Impulsgeberin“ für eine langfristige Zukunft.
Hiermit pflegt die Stiftung Corymbo bewusst eine Tradition, deren Ursprung in der Geschichte weit zurückreicht. Die Geschichte des Stiftungswesens ist auch die Geschichte der Auseinandersetzung zwischen individueller Selbstverantwortung, staatlicher Aufgabenstellung und der gesellschaftlichen Verantwortung von privatem Reichtum. Der Grundgedanke der Gemeinnützigkeit der Mittel einzelner für das Wohl der Gemeinschaft hat die Jahrhunderte überlebt.