Gemeinsam stark im Geben
Wer ein gemeinnütziges Anliegen mit finanziellen Mitteln fördern oder unterstützen will, kann entweder einer bestehenden Organisation Geld überweisen oder selber eine Stiftung gründen. Seit dem Frühjahr 2002 gibt es noch eine dritte Möglichkeit: Die Gemeinschaftsstiftung Corymbo – die erste dieser Art in der Schweiz – ermöglicht es Donator/innen, ihre gemeinnützigen Ideen genau nach den eigenen Wünschen und ohne den beträchtlichen administrativen und organisatorischen Aufwand einer Stiftungsgründung umzusetzen.
Einer existierenden gemeinnützigen Organisation eine Spende zu überweisen bedeutet für Donator/innen, sich für einen streng definierten, mit den eigenen Ideen und Wünschen eventuell nicht gänzlich kongruenten Zweck entscheiden zu müssen. Zudem decken bestehende Organisationen nicht alle förderungs- und unterstützungswürdigen Themen unserer Gesellschaft ab. Möchte man sein Geld langfristig ganz exakt einem bestimmten Zeck zuführen, blieb bislang nur die Gründung einer neuen Stiftung. Der beträchtliche Umfang der juristischen und administrativen Vorbereitungen zur Gründung einer steuerbefreiten Stiftung kann aber Spendende abschrecken oder so lange dauern, dass die ursprünglich für einen gemeinnützigen Zweck vorgesehenen Gelder nicht mehr verfügbar sind.
Ein Dach für viele Ideen
Diese Situation motivierte die Gründungsmitglieder der Gemeinschaftsstiftung Corymbo, potentiellen Donator/innen einen dritten Weg zu öffnen: Treu ihrem Namen [lateinisch „corymbus“ = Blütendolde] versammelt die Stiftung verschiedenste Gefässe für gemeinnützige Gelder. Der breit definierte Zweckartikel der Stiftung erlaubt es, unter einem administrativen Dach unterschiedlichste gemeinnützige Fonds in den drei Bereichen Sozialwesen, Gesundheit, Bildung / Umwelt / Kultur, Künste und Wissenschaften zu versammeln. Die Zweckbestimmungen der individuellen Fonds entsprechen genau den Wünschen der Donator/innen, und der grosse und zeitintensive Aufwand für Gründung und Betrieb einer neuen Stiftung wird vermieden. Die Stiftung Corymbo übernimmt nicht nur die administrativen Belange, sondern sie sammelt und prüft auch Projekte, für die Geld gesucht wird. Sie ist somit eine Art Drehscheibe zwischen Geldgebern einerseits, gemeinnützigen Organisationen und Projekten andererseits.
Effizient fördern und unterstützen
Die Stiftung Corymbo empfiehlt den Donator/innen erster Linie Projekte zu unterstützen, die folgende Kriterien erfüllen:
• Die Gemeinnützigkeit ist in dem Sinne gegeben, dass für möglichst grosse Teile der Gesellschaft von den Leistungen direkt oder indirekt ein Nutzen entsteht (auch ideeller Nutzen).
• Die Stiftung Corymbo ist eine gesamtschweizerische Stiftung. Es werden deshalb Projekte von überregionaler, nationaler oder internationaler Bedeutung unterstützt. Lokale Projekte müssen richtungsweisende Modellfälle oder Pilotprojekte sein, wobei die überregionale Komponente Teil des Projektes ist.
• Die Stiftung Corymbo will zukunftsweisende Impulse setzen. Sie unterstützt vorzugsweise Projekte, die langfristige Wirksamkeit entfalten.
• Der Beitrag der Stiftung Corymbo sollte einen Anschub leisten und Schneeballeffekte erzeugen.
• Schon in der ersten Projektskizze ist ersichtlich, wie der Erfolg nach Ablauf des Projektes verifiziert werden kann.
• Das Projekt kommt ohne Beitrag von Corymbo nicht zustande oder mit dem Beitrag von Corymbo kann ein wesentlicher Qualitätsgewinn erzielt werden.
• Antragsteller/innen sind qualifiziert, das Projekt zu realisieren und den Ansprüchen gerecht zu werden, die sie formulieren.
Die Stiftung Corymbo sieht sich also nicht nur als eine Verwaltung von Gefässen, sondern als verantwortungsvolle „Impulsgeberin“ für eine langfristige Zukunft. Mit der Vereinfachung des Aufwandes für Donator/innen verfolgt sie auch das Ziel, die allgemeine Bereitschaft zu Spenden zu fördern und das Volumen an gemeinnützigen Geldern zu vergrössern. Dies ist besonders in Zeiten knapper öffentlicher Finanzen für unsere Zivilgesellschaft von grösster Bedeutung. Der Grundgedanke der Gemeinnützigkeit der Mittel einzelner für das Wohl der Gemeinschaft prägt unsere Gesellschaft seit Jahrhunderten, und die Stiftung Corymbo will diese philanthropische Tradition bewusst weiterpflegen.
Individuelle Fonds
Trotz ihrer innovativen Struktur ist die Stiftung in rechtlicher Hinsicht konventionell gemäss Schweizerischem Stiftungsrecht aufgebaut. Das Besondere liegt darin, dass sie – mit ihrem breiten Stiftungszweck - fast alle gemeinnützigen Tätigkeiten unterstützen kann. Sie schliesst mit Donator/innen Schenkungsverträge ab und verpflichtet sich darin, das anvertraute Geld einem zweckbestimmten Fonds zuzuweisen und genau nach den Abmachungen im Schenkungsvertrag einzusetzen.
Unter dem Dach der Stiftung Corymbo einen Fonds zu errichten ist dann sinnvoll, wenn entweder eine Summe ab 100'000 Franken zur Verfügung steht oder wenn die Absicht besteht, später den Fonds weiter zu alimentieren. Die Stiftung kann dem Donator oder der Donatorin Rechte einräumen, welche de facto einen mindestens so grossen Entscheidungsspielraum beinhalten wie ihn Stifter/innen im Stiftungsrat einer konventionell operierenden Stiftung haben, d.h. die Schenkenden können die zu fördernden Projekte einzeln und selber bestimmen. Sie können die Verfügungsrechte über den von ihnen errichteten Fonds aber auch an Mitglieder des Stiftungsrates oder an individuell von ihnen ernannte Personen delegieren. Die einzigen Kriterien, die der Stiftungsrat anwenden kann und muss bevor er Auszahlungen zustimmt, sind die der Zweck-Entsprechung und die der Gemeinnützigkeit.
Die Stiftung Corymbo ist vom Kanton Zürich von der Steuerpflicht befreit. Wer also eine Schenkung an die Stiftung Corymbo macht oder einen Fond eröffnet, kann diese Summe gemäss dem örtlich geltenden kantonalen Steuerrecht von der Steuer abziehen.
Die Qualität der Arbeit der Stiftung Corymbo ist sichergestellt: Sie wird von der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht regelmässig auf ihre Zweckerfüllung geprüft. Der Stiftungsrat setzt sich aus Personen zusammen, die der Stiftung grössere Geldbeträge geschenkt haben und/oder die Stiftungstätigkeit durch kompetente Beratung fördern. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mittel der Fonds gemeinnützig, zweckgerichtet und effizient eingesetzt werden.